Bescheidmäßige Zulassung zur Ablegung der Höhlenführerprüfung, um als Führer in besonders geschützten Höhlen tätig sein zu dürfen.
Erforderliche Unterlagen:
1. Geburtsurkunde
2. ärztliches Zeugnis über die Eignung als Höhlenführer
3. Strafregisterbescheinigung, die nicht älter als 6 Monate ist
4. Nachweis einer mindestens 2-jährigen Tätigkeit auf dem Gebiet der Höhlenkunde
Kosten:
Feste Stempelgebühr für Antrag und Beilagen, Landesverwaltungsabgabe für die Verleihung der Berechtigung
Verfahrensablauf:
Die Zulassung zur Prüfung ist schriftlich (formlos) persönlich oder durch Dritte (unter Vorlage einer
Vollmacht) unter Anschluss der oben genannten Unterlagen zu beantragen. Das Verfahren wird nach
Prüfung der Unterlagen mit Bescheid abgeschlossen.
Die Zulassung zur Prüfung ist schriftlich (formlos) persönlich oder durch Dritte (unter Vorlage einer
Vollmacht) unter Anschluss der oben genannten Unterlagen zu beantragen. Das Verfahren wird nach
Prüfung der Unterlagen mit Bescheid abgeschlossen.
Zusätzliche Informationen:
Die Ausübung des Berufes Höhlenführer ohne Aufweisung der erforderlichen Voraussetzungen ist
verwaltungsbehördlich strafbar.
Rechtsgrundlage(n):
§ 14d NÖ Naturschutzgesetz 2000