Kindergarten - zweckfremde Nutzung

Allgemeine Information

Die Verwendung von Gebäuden und Liegenschaften eines Kindergartens für andere Zwecke, von Katastrophenfällen ausgenommen, bedarf der Bewilligung der Landesregierung.

Fristen

keine

Voraussetzungen

Antrag

Zusätzliche Informationen

Zuständige Stelle

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