Tagesbetreuungseinrichtungen - Änderungsanzeige

Allgemeine Information

Der Träger der Einrichtung ist der Bewilligungsbehörde gegenüber meldepflichtig (anzeigepflichtig).

Fristen

Die Meldung (Anzeige) muss schriftlich und unverzüglich erfolgen.

Voraussetzungen

Der Träger der Einrichtung hat der Bewilligungsbehörde folgende Umstände unverzüglich schriftlich zu melden (anzuzeigen):

  • jede Änderung der Einrichtung, wenn dadurch eine Änderung des der seinerzeitigen Bewilligung zugrunde gelegten Zustandes bewirkt wird;
  • jeden Wechsel im Bereich der Leitung der Einrichtung oder einer Betreuungsperson (Ausbildungsnachweis);
  • jede auch vorübergehende Schließung der Einrichtung. 

Zusätzliche Informationen

Zuständige Stelle

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