In Niederösterreich ist die Errichtung und Erweiterung eines Campingplatzes anzeigepflichtig. Widerspricht die Errichtung oder die Erweiterung eines Campingplatzes den rechtlichen Bestimmungen, so hat die Behörde das Vorhaben mit Bescheid zu untersagen. Erfolgt innerhalb von 8 Wochen nach erfolgter Anzeige keine Untersagung, so darf der Anzeigeleger das Vorhaben ausführen. Ist die Einholung von Gutachten erforderlich, so hat die Behörde dies dem Anzeigeleger mitzuteilen und kann die Behörde in diesem Fall binnen drei Monaten ab der Mitteilung des Gutachtensbedarfs das Vorhaben mit Bescheid untersagen.