Campingplatzerrichtungs- und erweiterungsanzeige

Allgemeine Information

In Niederösterreich ist die Errichtung und Erweiterung eines Campingplatzes anzeigepflichtig. Widerspricht die Errichtung oder die Erweiterung eines Campingplatzes den rechtlichen Bestimmungen, so hat die Behörde das Vorhaben mit Bescheid zu untersagen. Erfolgt innerhalb von 8 Wochen nach erfolgter Anzeige keine Untersagung, so darf der Anzeigeleger das Vorhaben ausführen. Ist die Einholung von Gutachten erforderlich, so hat die Behörde dies dem Anzeigeleger mitzuteilen und kann die Behörde in diesem Fall binnen drei Monaten ab der Mitteilung des Gutachtensbedarfs das Vorhaben mit Bescheid untersagen.

Fristen

Die Errichtung sowie jede Erweiterung eines Campingplatzes ist mindestens 8 Wochen vorher bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. 

Voraussetzungen

Der Anzeige sind ein Plan und eine Beschreibung in jeweils 2-facher Ausfertigung anzuschließen.

Der Campingplatz muss

  • einen Anschluss an eine öffentliche Verkehrsfläche,
  • eine hygienisch einwandfreie Wasserversorgung und eine Abwasserentsorgung,
  • eine ausreichende Beleuchtung und Stromversorgung,
  • einen Brandschutzstreifen,
  • eine Hinweistafel mit entsprechenden Angaben,
  • geeignete Einrichtungen zur Leistung von Erster Hilfe aufweisen und
  • sind die Standplätze so anzulegen, dass die Zufahrt, der Abtransport und die Sicherheit von Personen und Sachen gewährleistet sind.

Zusätzliche Informationen

Zuständige Stelle

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