Tanzschulen - Bewilligung zur Erteilung von Unterricht

Allgemeine Information

Im Bundesland Niederösterreich bedarf die regelmäßige und gewerbsmäßige Erteilung von Unterricht in allen Gesellschaftstänzen in als Tanzschulen bezeichneten Einrichtungen einer Bewilligung durch die Landesregierung.

Fristen

keine

Voraussetzungen

Die Bewilligung darf nur einem Bewilligungswerber erteilt werden, der durch Erwerb eines entsprechenden Zeugnisses nachgewiesen hat, dass er über die zur Erteilung von Tanzunterricht erforderlichen theoretischen und praktischen Fachkenntnisse zur Unterweisung in Gesellschaftstänzen verfügt.

Zusätzliche Informationen

Zuständige Stelle

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