Horte - Bewilligung zur Errichtung und Betrieb

Allgemeine Information

Horte sind Einrichtung, in denen schulpflichtige Kinder und Jugendliche regelmäßig und entgeltlich für einen Teil des Tages außerhalb des Schulunterrichts betreut und erzogen werden. Die Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb von Horten erfolgt durch die Landesregierung mit Bescheid. Vor Erteilung der Bewilligung ist ein Lokalaugenschein abzuhalten.

Fristen

keine

Voraussetzungen

Der Antrag auf Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb eines Hortes hat zu enthalten:

  • Sozialpädagogisches Konzept
  • Finanzkonzept
  • Befähigungsnachweise
  • Lage-, Baupläne, Berechtigung
  • Betriebsbeschreibung
  • Bau- und Benützungsbewilligung oder Anzeige der Fertigstellung des Bauvorhabens an die Baubehörde
  • Überprüfungsbefunde

Zusätzliche Informationen

Zuständige Stelle

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