Baupläne von Neu-, Zu- und Umbauten für Zwecke eines Kindergartens bedürfen unabhängig vom Erfordernis der baurechtlichen Bewilligung der Genehmigung der Landesregierung. Davor hat die NÖ Landesregierung den Raumbedarf festzustellen.
keine
Antrag des (zukünftigen) Kindergartenerhalters
Weitere Informationen zum Verfahren
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Kindergärten