Kindergartenbau - Plangenehmigungsverfahren und Raumbedarfsfeststellung

Allgemeine Information

Baupläne von Neu-, Zu- und Umbauten für Zwecke eines Kindergartens bedürfen unabhängig vom Erfordernis der baurechtlichen Bewilligung der Genehmigung der Landesregierung. Davor hat die NÖ Landesregierung den Raumbedarf festzustellen.

Fristen

keine

Voraussetzungen

Antrag des (zukünftigen) Kindergartenerhalters

Zusätzliche Informationen

Zuständige Stelle

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