Kindergartenversuchsverfahren

Allgemeine Information

Zur Erprobung neuer pädagogischer oder organisatorischer Maßnahmen können vom Kindergartenerhalter mit Bewilligung der Landesregierung Versuche (Projekte) in Kindergärten und Kindergartengruppen durchgeführt werden.

Fristen

keine

Voraussetzungen

  • Antrag
  • Versuchsbeschreibung/ Projektplan aus der die Ausgangssituation, die Verantwortlichen, das Ziel, der Ablauf, die Arbeitsweise, die Kosten und die Dauer des Versuchs hervorgehen.

Zusätzliche Informationen

Zuständige Stelle

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