Der Netzbetreiber hat dem Betreiber einer KWK-Anlage, die an sein Netz angeschlossen ist, Herkunftsnachweise für die von ihm eingespeiste elektrische Energie auszustellen. Voraussetzung dafür ist, dass die KWK-Anlage durch die Behörde mit Bescheid benannt ist. Eine KWK-Anlage ist eine Anlage, in der gleichzeitig thermische Energie und elektrische Energie und/oder mechanische Energie in einem Prozess erzeugt wird.