Die Schischulbetriebsbewilligung erlischt mit der Zurücklegung der Bewilligung.
Die Bezirksverwaltungsbehörde hat jedes Erlöschen einer Schischulbewilligung unverzüglich den nach dem Schischulgebiet in Betracht kommenden Gemeinden, dem NÖ Schilehrerverband sowie der für Tourismus zuständigen Sektion der Kammer der gewerblichen Wirtschaft in Niederösterreich mitzuteilen.