Kinder- und Jugendheime sowie sonstige Einrichtungen - Bewilligung zur Errichtung und Betrieb

Allgemeine Information

Kinder- und Jugendheime sowie sonstige Einrichtungen, die zur Übernahme von Minderjährigen in volle Erziehung bestimmt sind, dürfen nur mit Bewilligung der Landesregierung errichtet und betrieben werden.

Fristen

keine

Voraussetzungen

Der Antrag auf Bewilligung zur Errichtung und Betriebes eines Kinder- und Jugendheimes sowie einer sonstigen Einrichtung hat insbesondere zu enthalten:

  • Sozialpädagogisches Konzept
  • Finanzkonzept
  • Befähigungsnachweise
  • Lage-, Baupläne, Berechtigung
  • Betriebsbeschreibung
  • Bau- und Benützungsbewilligung
  • Überprüfungsbefunde

Zusätzliche Informationen

Zuständige Stelle

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