Schulungskurse zur Ausbildung von Sicherheitsberaterinnen und Sicherheitsberatern für die Gefahrgutbeförderung (Gefahrgutbeauftragte) dürfen in Österreich nur von Schulungsveranstalterinnen
Schulungsveranstaltern durchgeführt werden, die durch einen Bescheid anerkannt sind. Über den Antrag auf Anerkennung entscheidet der Landeshauptmann, in dessen örtlichem Wirkungsbereich die Schulungsräumlichkeiten liegen.