Alles

Allgemeine Information

Schulungskurse zur Ausbildung von Sicherheitsberaterinnen und Sicherheitsberatern für die Gefahrgutbeförderung (Gefahrgutbeauftragte) dürfen in Österreich nur von Schulungsveranstalterinnen 

 Schulungsveranstaltern durchgeführt werden, die durch einen Bescheid anerkannt sind. Über den Antrag auf Anerkennung entscheidet der Landeshauptmann, in dessen örtlichem Wirkungsbereich die Schulungsräumlichkeiten liegen.

Erforderliche Unterlagen

TEST
Zum Seitenanfang top