Bilanzbuchhalterinnen/Bilanzbuchhalter bzw. Bilanzbuchhaltungsgesellschaften sind berechtigt, ihre Mitgliedschaft unter der Abgabe einer entsprechenden schriftlichen Erklärung an die Paritätische Kommission Bilanzbuchhaltungsberufe mit 31. Dezember eines jeden Jahres zu wechseln.
HINWEIS
Die Erklärung des Wechsels muss spätestens am 30. September des Jahres, mit dessen Ablauf die Mitgliedschaft gewechselt wird, bei der zuständigen Stelle einlangen.