Der baulich fertig gestellte Kindergarten bzw. die Kindergartengruppe darf nur mit Bewilligung der Landesregierung in Betrieb genommen werden.
Vor Inbetriebnahme des neuen Gebäudes/der neuen Räumlichkeiten.
Weitere Informationen zum Verfahren
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Kindergärten