Kindergarten - Inbetriebnahmeverfahren

Allgemeine Information

Der baulich fertig gestellte Kindergarten bzw. die Kindergartengruppe darf nur mit Bewilligung der Landesregierung in Betrieb genommen werden.

Fristen

Vor Inbetriebnahme des neuen Gebäudes/der neuen Räumlichkeiten.

Voraussetzungen

  • Antrag
  • Die erforderlichen und fertig gestellten Räume, Gebäude und sonstigen Liegenschaften müssen den Bestimmungen des NÖ Kindergartengesetzes 2006 entsprechen und gemäß dem genehmigten Einreichplan ausgeführt worden sein.
  • Die erforderlichen KindergartenpädagogInnen und KinderbetreuerInnen müssen beigestellt sein.

Zusätzliche Informationen

Zuständige Stelle

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