Das erwerbsmäßige Führen und Begleiten von Personen bei Berg – und Schitouren sowie das erwerbsmäßige Unterweisen von Personen in den für Berg- und Schitouren erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnissen setzt die Verleihung einer Befugnis als Bergführer durch die Bezirksverwaltungsbehörde voraus. Diese Befugnis wird einer Person unter bestimmten Voraussetzungen verliehen.
Das Führen und Begleiten von Personen bei Berg- und Schitouren sowie das Unterweisen von Personen in den für Berg- und Schitouren erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnissen ist dann erwerbsmäßig, wenn es gegen Entgelt oder zur Erzielung eines sonstigen wirtschaftlichen Vorteils, gleichgültig für welche Zwecke dieser bestimmt ist, ausgeübt wird.