Der Träger einer Einrichtung, deren Eignung festgestellt wurde, hat wesentliche Änderungen in den Eignungsvoraussetzungen der Bewilligungsbehörde anzuzeigen.
Die Anzeige muss schriftlich binnen einem Monat gemacht werden.
Die schriftliche Anzeige bezieht sich auf wesentliche Änderungen in den Eignungsvoraussetzungen:
Weitere Informationen zum Verfahren
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Jugendwohlfahrt