Jugendwohlfahrt - Eignungsfeststellung zur Erfüllung privatrechtlicher Aufgaben - Änderungsanzeige

Allgemeine Information

Der Träger einer Einrichtung, deren Eignung festgestellt wurde, hat wesentliche Änderungen in den Eignungsvoraussetzungen der Bewilligungsbehörde anzuzeigen.

Fristen

Die Anzeige muss schriftlich binnen einem Monat gemacht werden.

Voraussetzungen

Die schriftliche Anzeige bezieht sich auf wesentliche Änderungen in den Eignungsvoraussetzungen:

  • Angaben über den Träger der Einrichtung und die organisatorischen Rahmenbedingungen
  • Konzept mit Darstellung der Aufgaben und Zieldefinition
  • Betriebsbeschreibung
  • Angaben zur personellen und fachlichen Ausstattung
  • Finanzkonzept

Zusätzliche Informationen

Zuständige Stelle

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