Kindergarten - Überschreitung der Gruppenhöchstzahl

Allgemeine Information

Bei Zuzug von Kindern im laufenden Kindergartenjahr, die nach § 19a zum Kindergartenbesuch verpflichtet sind, können Überschreitungen der Gruppenhöchstzahlen um maximal zwei Kinder je Kindergartengruppe (ausgenommen heilpädagogisch integrative Gruppen) im betreffenden Kindergartenjahr mit Bewilligung der Landesregierung erfolgen.

Fristen

keine

Voraussetzungen

Antrag

Zusätzliche Informationen

Zuständige Stelle

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