Die Bewilligung ist vom Errichter/Betreiber der Anlage bei der Behörde zu beantragen.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen anzuschließen:
- ein technischer Bericht (Angaben über Zweck, Umfang, Betriebsweise und technische Ausführung der geplanten elektrischen Leitungsanlage);
- ein Katasterplan, aus dem die Trassenführung der Leitungsanlage und die betroffenen Grundstücke mit ihren Grundstücksnummern ersichtlich sind;
- ein Verzeichnis der vom Leitungsbau beanspruchten Grundstücke (Grundstücksnummer, Katastralgemeinde, Namen und Anschrift der Eigentümer der Grundstücke sind anzugeben);
- ein Kreuzungsverzeichnis (vom Bauvorhaben betroffene fremde Anlagen mit Namen und Anschrift der Eigentümer)
Bau- und Betriebsbewilligung:
Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn die elektrische Leitungsanlage dem öffentlichen Interesse der Versorgung der Bevölkerung oder eines Teiles derselben mit elektrischer Energie nicht widerspricht.