Schischulbetriebsbewilligung - Ausübung durch einen Vertreter - Anzeige

Allgemeine Information

Die Schischulbetriebsbewilligung kann unter bestimmten Voraussetzungen durch einen Vertreter des Bewilligungsinhabers ausgeübt werden; der Bewilligungsinhaber hat dies der Bewilligungsbehörde anzuzeigen;

Fristen

Die Anzeige hat vor der beabsichtigten Ausübung der Vertretung zu erfolgen;

Voraussetzungen

  • Im Krankheitsfall oder bei rücksichtswürdiger schisport- oder schischulbedingter Verhinderung;
  • der Vertreter muss den gesetzlich geforderten persönlichen Voraussetzungen (Staatsbürgerschaft, Eigenberechtigung, Vollendung 24. Lebensjahr, Zuverlässigkeit, körperliche Eignung, fachliche Befähigung und praktische Betätigung) entsprechen;
  • Vertretung für längstens zwei Jahre;

Zusätzliche Informationen

Zuständige Stelle

Zum Seitenanfang top