Tagesmütter - Tagesväter - Bewilligung von Rechtsträgern

Allgemeine Information

Rechtsträger von Tagesmütter/-vätern sind Organisationen, die Tagesmütter/-väter beschäftigen, vermitteln, aus- und fortbilden. Als Rechtsträger kommen vor allem natürliche Personen oder juristische Personen des privaten Rechtes in Betracht. Die Bewilligung erteilt die Landesregierung mit Bescheid.

Fristen

keine

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzunge müssen für die Bewilligung sichergestellt sein: Der Rechtsträger muss

  • über eine Mindestanzahl an Fachkräften verfügen,
  • die fachliche Aus- und Weiterbildung gewährleisten,
  • über die notwendigen, organisatorischen, wirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingung verfügen,
  • mindestens 12 Tagesmütter/-väter bzw. AnwärterInnen verfügen.

Zusätzliche Informationen

Zuständige Stelle

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