Horte sind Einrichtung, in denen schulpflichtige Kinder und Jugendliche regelmäßig und entgeltlich für einen Teil des Tages außerhalb des Schulunterrichts betreut und erzogen werden. Die Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb von Horten erfolgt durch die Landesregierung mit Bescheid. Vor Erteilung der Bewilligung ist ein Lokalaugenschein abzuhalten.