Die Erteilung der elektrizitätswirtschaftlichen Konzession ist schriftlich zu beantragen. Dem Antrag müssen folgende Unterlagen angeschlossen werden:
- bei natürlichen Personen Urkunden zum Nachweis von Namen, Alter und Staatsangehörigkeit
- bei juristischen Personen Urkunden zum Nachweis ihres Bestandes
- ein Plan über das vorgesehene Verteilergebiet mit Darstellung der Gebietsgrenzen im Maßstab 1 : 25.000
- Angaben über die Struktur, die Anzahl der Kunden und die zu erwartenden Kosten; Angaben darüber, ob die vorhandenen und geplanten Verteileranlagen eine kostengünstige, ausreichende und sichere Verteilung erwarten lassen
- Wenn an das Verteilernetz mehr als 100.000 Kunden angeschlossen sind, ein „Gleichbehandlungsprogramm“ (ein diskriminierendes Verhalten Kunden gegenüber soll ausgeschlossen werden).
Voraussetzungen für die Erteilung der elektrizitätswirtschaftlichen Konzession:
- der Konzessionswerber muss in der Lage sein
- eine kostengünstige, sichere und ausreichende Verteilung zu gewährleisten und
- den mit dem Betrieb eines Netzes verbundenen Pflichten nachzukommen.
- es darf für das in Aussicht genommene Gebiet noch keine Konzession zum Betrieb eines Verteilernetzes bestehen
- ist der Konzessionswerber eine natürliche Person, so muss er
- eigenberechtigt sein und das 24. Lebensjahr vollendet haben
- österreichischer Staatsbürger oder Staatsangehöriger eines anderen EU-Mitgliedstaates oder EWR-Vertragsstaates sein
- seinen Hauptwohnsitz im Inland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Vertragsstaat haben.
Er darf von der Ausübung der Konzession nicht ausgeschlossen sein.
- ist der Konzessionswerber eine juristische Person oder eingetragene Personengesellschaft, so muss er
- seinen Sitz im Inland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Vertragsstaat haben und
- für die Ausübung der Konzession einen Geschäftsführer oder Pächter bestellt haben.