Kinder- und Jugendheime sowie sonstige Einrichtungen, die zur Übernahme von Minderjährigen in volle Erziehung bestimmt sind, dürfen nur mit Bewilligung der Landesregierung errichtet und betrieben werden.
keine
Der Antrag auf Bewilligung zur Errichtung und Betriebes eines Kinder- und Jugendheimes sowie einer sonstigen Einrichtung hat insbesondere zu enthalten:
Weitere Informationen zum Verfahren
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Jugendwohlfahrt