In Niederösterreich ist die Neuerrichtung oder die wesentliche Abänderung eines nicht gewerblich genutzten Aufzuges einer Abnahmeprüfung durch einen Aufzugsprüfer zu unterziehen. Diese Abnahmeprüfung ist vom Eigentümer des Aufzuges zu veranlassen und hat sich die Abnahmeprüfung auf die plangemäße Ausführung und die Einhaltung der in der Baubewilligung angeführten Auflagen zu beziehen.