Die Bestellung zum Aufzugsprüfer erfolgt nur dann, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird und folgende Befähigung nachgewiesen wird:
- Befugnis eines Ingenieurkonsulenten oder Zivilingenieurs für Elektrotechnik oder Maschinenbau und mindestens einjährige praktische Verwendung im Aufzugsbau oder
- Zeugnis über die zweite Diplomprüfung der Studienrichtung Elektrotechnik oder Maschinenbau und mindestens zweijährige praktische Verwendung im Aufzugsbau oder
- Zeugnis über den erfolgreichen Besuch einer höheren technischen Lehranstalt, Fachrichtung Elektrotechnik oder Maschinenbau oder einer Sonderform dieser Lehranstalten und mindestens dreijährige praktische Verwendung im Aufzugsbau.
Der Nachweis der praktischen Verwendung im Aufzugsbau hat in der Regel Tätigkeiten auf folgenden Gebieten zu umfassen:
- Konstruktion und Bemessung mechanischer und elektrotechnischer Anlagenteile,
- Bearbeitung von Schaltplänen (Steuerungs-, Antriebs- und Regelungsbereiche, Sicherheitsstromkreise und dgl.) und
- Einbau von Aufzügen im mechanischen und elektrotechnischen Bereich.
Er kann aber auch auf eine andere Weise erbracht werden, wenn die nachgewiesenen Tätigkeiten gleichwertig sind, insbesondere durch Zeugnisse über qualifizierte Tätigkeiten auf dem Gebiete der Aufzugsprüfung unter der Leitung eines Aufzugsprüfers.