Tagesbetreuungseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen Minderjährige bis zum vollendeten 16. Lebensjahr regelmäßig und entgeltlich für einen Teil des Tages betreut und erzogen werden, sofern es sich nicht um Kindergärten, Schulen, Schülerheime oder Horte handelt. Die Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb von Tagesbetreuungseinrichtungen erfolgt durch die nach dem Standort zuständige Bezirksverwaltungsbehörde mit Bescheid. Vor Erteilung der Bewilligung ist ein Lokalaugenschein abzuhalten.